ESCP Europe > Berlin > Studienprogramme > Master in Management > Finanzierungsmöglichkeiten > Staatliche Förderung


Weitersagen
| Mehr
Master in Management - MIM - ESCP Europe

ESCP Europe Master in Management

Finanzierungsmöglichkeiten

Staatliche Förderung

Förderung für Auslandsaufenthalte nach BAföG

Für das Studium an der ESCP Europe kann Auslands-BAföG beantragt werden. Die Förderung im Ausland ist dabei höher als das regulär bewilligte BAföG. Das Studium an der ESCP Europe wird nach dem BAföG in der Regel für alle drei Jahre gefördert.

In jedem Falle sind für das Auslandstudium ausreichende Sprachkenntnisse der jeweiligen Landessprache erforderlich. Dieser Nachweis wird durch die erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest durch die ESCP Europe erbracht.

Da der Bedarf durch die in der BAföG-Zuschlagsverordnung vorgesehenen Zusatzleistungen (Auslandszuschlag, Reisekosten, Studiengebühren im Ausland) erheblich höher werden kann als im Inland, können auch Studierende einen Anspruch auf Ausbildungsförderung erhalten, die wegen der Höhe des anzurechnenden Einkommens (des Studierenden selbst, des Ehepartners und der Eltern) im Inland keine Förderung erhalten.

Auch Studenten, die nicht nach Berlin kommen, können BAföG erhalten. Die Förderung durch das BAföG kann auch dann gewährt werden, wenn ein Student nur ein Jahr in Deutschland studiert hat, den Rest seines Studiums aber im Ausland absolviert. Allerdings hat er in diesem Fall nur Anspruch auf den regulären BAföG-Satz.

Der Antrag auf Förderung sollte mindestens 6 Monate vor der Ausreise beim zuständigen Ausbildungsförderungsamt gestellt werden.

Weitere Informationen unter www.das-neue-bafoeg.de.

Caisse d'Allocations Familiales (CAF): Aide au logement étudiant

Abhängig von der Höhe ihres Einkommens haben Studenten in Frankreich Anspruch auf Wohngeld. Dieses muss bei der zuständigen Zweigstelle der Caisse d'Allocations Familiales (CAF) beantragt werden.